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Rüstzeit – Die Zeit der Arbeitsvorbereitung

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Rüstzeiten sind in der Arbeitswelt die Zeiten, die benötigt werden, um eine Maschine für den eigentlichen Arbeitseinsatz vorzubereiten. Auch das Abrüsten, also das säubern, pflegen und stilllegen der Maschine zählt zu den Rüstzeiten. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr zur Definition der Rüstzeiten und der Berechnung.

Inhalt:

Was gehört zur Rüstzeit

Die Rüstzeit beschreibt als Definitionsbegriff die Zeit, die der Arbeitnehmer benötigt und die eigentliche Tätigkeit vorzubereiten. Darunter fallen sämtlich Tätigkeiten wie das Inbetriebnehmen einer Maschine oder auch das Anlegen der Arbeitskleidung. Aber auch das Starten oder Herunterfahren eines Computers, das Aufräumen des Arbeitsplatzes sowie das Verräumen von Ware nach Ladenschluss gehören zu den Rüstzeiten. Auch die Zeit vom Arbeitnehmer selbst, die zum Erreichen eines betriebsfähigen Zustand nötig ist, zählt zur Rüstzeit.

Rüstzeit als Arbeitszeit

Ob die Rüstzeit als Arbeitszeit gewertet werden muss, hängt stark von verschiedenen Faktoren ab. Es ist zwingend notwendig, dass die Tätigkeit erledigt werden muss, um die eigentliche Arbeit beginnen zu können. Zu beachten bei der Bewertung der Rüstzeiten ist, dass sie nicht im alleinigen Interesse des Arbeitnehmers liegt. Der Arbeitgeber sollte an der Rüstzeit ebenfalls interessiert sein. So ist sichergestellt, dass die Rüstzeit als Arbeitszeit angerechnet werden kann. Aufgrund dieser Betrachtung gelten systembedingte Vorbereitungssätzen für die Aufnahme der eigentlichen Arbeit, als Arbeitszeit, die entsprechend zu vergüten ist. Der Arbeitgeber kann aber im Einzelfall auch eigenen Regelungen bestimmen.

Rüstzeiten aus der Praxis

Am ehesten ist die Rüstzeit aus der Praxis vom angelegen von spezieller, teilweise auch vorgeschriebener, Arbeitskleidung bekannt. Ein bekanntes Beispiel ist das Anlegen von Uniformen bei Personen im Polizei oder Feuerwehrdienst. Über das reine Anlegen einer Dienst- oder Schutzkleidung hinaus, sind weiterer Tätigkeiten den Rüstzeiten zuzuordnen.

Dazu gehören:

  • Vorbereitungs- und Einstellarbeiten an Werkzeugen oder Maschinen
  • Feststellung der Funktionstüchtigkeit von Maschinen
  • Klärung von Arbeitsabläufen in Gruppen oder Teams
  • Das Ein- oder Ausschalten und die damit verbundene Wartezeit eines Arbeitsplatzcomputers
  • Das Anlegen von Arbeits- oder Schutzkleidung (nur in bestimmten Fällen)

Rüstzeiten in der Addware Personalplanung

Um die Rüstzeiten erfassen zu können, ist ein Stundenkonto unbedingt nötig. In der Addware PersonalPlanung kann das anlegen und führen von Rüstzeiten personenbezogen oder global eingestellt werden. Nicht jede Person in einem Betrieb hat zwingend die gleiche Rüstzeit. Hat der Betrieb nur PC Arbeitsplätze, kann hier die Rüstzeit für das Hoch und Herunterfahren des Arbeitsplatzcomputers in der Zeiterfassung global eingestellt werden. Das mindert den administrativen Aufwand erheblich. Im Einzelfall sind Rüstzeiten genau zu berechnen.